Gesundheitsüberwachung und Arbeitstauglichkeitsbescheinigung in gesetzlich vorgeschriebenen Abständen.
Die Einstellungsuntersuchung beurteilt vor Arbeitsbeginn die Eignung des Beschäftigten für die vorgesehene Tätigkeit. Regelmäßige Untersuchungen wiederholen sich anschließend je nach Gefahrenklasse: mindestens jährlich bei der höchsten Gefahrenklasse, alle drei Jahre bei mittlerer und alle fünf Jahre bei niedrigster Gefahrenklasse.
Beschreiben Sie Ihre Betriebsbedingungen; gemeinsam legen wir den passenden Leistungsumfang für Ihre Gefahrenklasse und Mitarbeiterzahl fest.