Arbeitsmedizin

Betriebsärztlicher Dienst

Gesetzlich vorgeschriebene Bestellung, Gesundheitsüberwachung, Untersuchungen und Beurteilung der Arbeitstauglichkeit.

Der Betriebsarzt ist verantwortlich für die Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten und die Beurteilung der Arbeitstauglichkeit. Dazu gehören Einstellungs- und regelmäßige Untersuchungen, die Nachverfolgung von Berufskrankheiten, die gesundheitliche Bewertung des Arbeitsumfelds und die Führung der Gesundheitsakten.

Was umfasst das?

  • Einstellungs- und regelmäßige Untersuchungen
  • Beurteilung der Arbeitstauglichkeit und bei Tätigkeitswechsel
  • Nachverfolgung von Berufskrankheiten und Expositionen
  • Gesetzeskonforme Führung der Gesundheitsakten

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