Gesetzlich vorgeschriebene Bestellung, Gesundheitsüberwachung, Untersuchungen und Beurteilung der Arbeitstauglichkeit.
Der Betriebsarzt ist verantwortlich für die Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten und die Beurteilung der Arbeitstauglichkeit. Dazu gehören Einstellungs- und regelmäßige Untersuchungen, die Nachverfolgung von Berufskrankheiten, die gesundheitliche Bewertung des Arbeitsumfelds und die Führung der Gesundheitsakten.
Beschreiben Sie Ihre Betriebsbedingungen; gemeinsam legen wir den passenden Leistungsumfang für Ihre Gefahrenklasse und Mitarbeiterzahl fest.