Vorschriften sind komplex, die Pflichten zahlreich. Hier sammeln wir klare Antworten auf die häufigsten Fragen.
Nach dem türkischen Gesetz Nr. 6331 ist jeder Betrieb — unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Gefahrenklasse — verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Diese Bestellung kann intern erfolgen oder durch die Beauftragung einer zugelassenen Arbeitsschutz- und Gesundheitseinheit (OSGB) erfüllt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung wird in Betrieben mit geringer Gefährdung spätestens alle sechs Jahre, in gefährlichen Betrieben alle vier Jahre und in stark gefährlichen Betrieben alle zwei Jahre erneuert. Unabhängig von diesem Zeitplan muss sie zudem nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit, einer Änderung des Produktionsverfahrens oder der Anschaffung neuer Maschinen wiederholt werden.
Die Grundlagenschulung im Arbeitsschutz umfasst mindestens 8 Stunden alle drei Jahre in Betrieben mit geringer Gefährdung, 12 Stunden alle zwei Jahre in gefährlichen Betrieben und 16 Stunden jährlich in stark gefährlichen Betrieben. Neu eingestellte Mitarbeiter erhalten die Schulung vor Arbeitsbeginn.
Die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen der Beschäftigten erfolgen in Betrieben mit geringer Gefährdung spätestens alle fünf Jahre, in gefährlichen Betrieben alle drei Jahre und in stark gefährlichen Betrieben jährlich. Der Betriebsarzt kann diese Abstände je nach Exposition verkürzen und zusätzliche Untersuchungen anfordern.
Die Zeit, die die Fachkraft im Betrieb verbringt, wird in Minuten pro Mitarbeiter und Monat berechnet und variiert je nach Gefahrenklasse. Mit steigender Mitarbeiterzahl steigt die Gesamtzeit; oberhalb bestimmter Schwellenwerte ist eine Vollzeitbestellung erforderlich. Die genaue Berechnung wird gemeinsam in der Vertragsphase ermittelt.
Bei Kontrollen werden in der Regel der Bericht zur Gefährdungsbeurteilung, der Notfallplan, Schulungsnachweise der Beschäftigten, Berichte zu Einstellungs- und regelmäßigen Untersuchungen, Prüfbescheinigungen für Arbeitsmittel sowie PSA-Ausgabeprotokolle angefordert. Fehlende Unterlagen sind die häufigste Ursache für Bußgelder.
Eine Zusammenfassung des türkischen Gesetzes Nr. 6331 und der zugehörigen Verordnungen aus Arbeitgebersicht wird vorbereitet.
Branchenspezifische Checklisten vor Kontrollen werden vorbereitet.
Beschreiben Sie Ihre Betriebsbedingungen; gemeinsam legen wir den passenden Leistungsumfang für Ihre Gefahrenklasse und Mitarbeiterzahl fest.